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Mobilität, Reisen und Teilhabe

Der ADAC hat eine Broschüre zum Thema „Selbstbestimmt unterwegs. Der Ratgeber zur Mobilität für Menschen mit Behinderung“ herausgebracht. Und in der neue Freizeit- und Reisebroschüre sind barrierefreie Angebote enthalten.

Wheelmap – Rollstuhlgerechte Orte finden

Mobitipp – Ratgeber für mehr Mobilität und Lebensqualität

Ratgeber: Mobil sein mit Behinderung – Informationen und Tipps zu
* Führerscheinerwerb für Menschen mit Behinderung
* Förderung beim Kfz-Erwerb mit Behinderung
* Umbaubetriebe für behindertengerechte Fahrzeuge

Handicap (eingestellt) – Magazin für Lebensqualität. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Freunde

travelable – Travelable liefert Menschen mit Behinderungen Informationen zur Barrierefreiheit in Städten. Reisende finden hier Informationen, wie es in der gewünschten Stadt um Mobilität bestellt ist, welche Freizeitmöglichkeiten bestehen und wo sie bei Bedarf Hilfe erhalten können.

Hotel.de informiert über die barrierefreie Anreise mit der Deutschen Bahn, dem Fernbus und dem Flugzeug. Ferner benennt er die aktuellen Vorschriften für barrierefreie Hotels.

Außerdem werden dort wichtige Vorkehrungen im Hotel für sehbehinderte und hörgeschädigte Personen aufgeführt.

Im Ratgeber finden Sie darüber hinaus eine downloadbare Checkliste mit den wichtigsten Punkten für die barrierefreie Reise.

Gesundheitspolitik/Sozialpolitik

Eine gute Beratungsadresse für sozialrechtliche und medizinische Fragen ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Die nächstgelegene Beratungsstelle vor Ort ist:

UPD Beratungsstelle Köln
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Terminvereinbarung: 0800 011 77 25
Internet: www.patientenberatung.de

Es werden sowohl Online- als auch Telefonberatung unentgeltlich angeboten.

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Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) enthält oft nur Rahmengesetzgebung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die nähere Ausgestaltung erfolgt oft durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Die Internetseiten des G-BA www.g-ba.de bieten eine Fülle an Informationen. Eine besondere Rolle spielen die Hilfsmittelrichtlinien:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/

Heil- und Hilfsmittel

Wenn es um die Bewilligung von Hilfsmitteln geht, ist es hilfreich, wenn im ärztlichen Rezept die Hilfsmittelverzeichnisnummer vermerkt ist. Hilfsmittel, die darin gelistet sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung als für die Versorgung geeignet angesehen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie über den Link:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action

Pflege

Ein wichtiger Bereich gesundheitspolitischer Neuerungen bezieht sich auf den Bereich der sozialen Pflegeversicherung. Es wurden in dieser Legislaturperiode die Pflegestärkungsgesetze I, II und III verabschiedet. Dabei hat das PSG II die größte Bedeutung, da es den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff enthält.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es dazu einen Online-Ratgeber:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftigkeit.html

Für den Überblick:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/pflegegrade-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff/

Wer genaue Informationen zur den neuen Pflegebegutachtungen sucht, sollte sich mit der Begutachtungsrichtlinie selbst näher befassen. Das dürfte die Erfolgschancen bei der Pflegebegutachtung erhöhen:
https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/pflegeversicherung/neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html

Im Rahmen eines Projektes wurde ein umfangreichen Ratgeber zum Thema Bankvollmacht, Kontovollmacht für den Pflegefall aus der Taufe gehoben. Hier werden Informationen zu den unterschiedlichen Vollmachten speziell für den Pflegefall gesammelt und sinnvoll aufbereitet, um Infobedürftigen einen Wegweiser zu bieten. Der Ratgeber richtet sich dabei sowohl an Pflegebedürftige als auch an Angehörige.

https://www.onlinekontocheck.de/ratgeber-bankvollmacht-kontovollmacht-fuer-den-pflegefall/

Schwerbehindertenrecht – Teilhabe – UN-BRK

Bei Beratungen spielt der Grad der Behinderung, die Zuerkennung beziehungsweise Nichtzuerkennung von Merkzeichen immer wieder eine Rolle. Die Ärzte begutachten hier nach der Versorgungsmedizinverordnung. Es ist hilfreich, sich damit zu befassen:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen Info-Einstieg und Überblick zu Rehabilitation und Teilhabe. Auf dieser Seite ist auch der Hinweis auf den kostenlosen Ratgeber für Menschen mit Behinderung:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/reha-und-teilhabe.html

Für Menschen mit Behinderung dürften auch die Internetseiten www.einfach-teilhaben.de hilfreich sein.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK als einer der ersten Staaten ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Um einen Überblick zu bekommen, könnten die Aktionspläne auf den verschiedenen Ebenen einen Einstieg bieten.

Auf nationaler Ebene ist dies der Nationale Aktionsplan 2.0:
http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/nationaler-aktionsplan-2-0.html

Auf Landesebene (NRW) gibt es einen Inklusionplan:
https://www.mais.nrw/landesinitiative-nrw-inklusiv

Das Land NRW hat das Inklusionsstärkungsgesetz verabschiedet:
https://www.mais.nrw/node/12242

Das Inklusionsportal NRW stellt diverse Informationen bereit:
http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/index.html

Die Selbsthilfe Körperbehinderter Bonn e. V. ist Mitglied im Projektbeirat zur Umsetzung des behindertenpolitischen Teilhabeplans der Stadt Bonn, der zum Ziel hat, die UN-BRK auf Kommunalebene umzusetzen. Im Gegensatz zu anderen Kommunen wurde in Bonn die Erstellung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans sehr umfassend verstanden und bezieht sich auf eine Vielzahl an Lebensbereichen, was sich in den 111 Handlungsempfehlungen niederschlägt. Informationen zum Teilhabeplan sind abrufbar über
http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/behinderung/behindertenpolitischer_teilhabeplan/


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